Berenike Klapper setzt sich als Rechtsanwältin kompetent und engagiert für Sie und Ihre rechtlichen Angelegenheiten ein.
Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Migrationsrecht, im Polizei- und Ordnungsrecht, sowie im Strafrecht. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wird gerne geprüft, ob Ihnen geholfen werden kann kann.
Kontaktieren Sie die Kanzlei unverbindlich mit Ihrem Anliegen.
Die Beratung kann auch auf Englisch erfolgen.

Migrationsrecht
Ich glaube an ein Recht auf Migration für alle Menschen. Daher helfe ich Ihnen gerne bei Ihren rechtlichen Belangen hinsichtlich Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Ich biete Ihnen umfassende rechtliche Beratung bei Verfahren in den folgenden Bereichen an:
- Asylrecht/ Flüchtlingsrecht
- Aufenthaltsrecht (insbesondere humanitärer Aufenthalt, Wechsel von der Aufenthalts – zur Niederlassungserlaubnis, Duldung, Chancenaufenthalt, Verfestigung von Aufenthalten)
- Familienzusammenführung (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug von sonstigen Verwandten)
- Staatsangehörigkeitsrecht
Strafverteidigung und Nebenklage
Sind Sie oder eine angehörige Person einer Straftat beschuldigt oder sogar schon wegen einer Straftat verurteilt? Sind Sie als Zeuge geladen und möchten nicht allein einer Behörde gegenüber stehen? Möchten Sie ein Rechtsmittel einlegen, zum Beispiel gegen einen Strafbefehl?
Gerne stehe ich Ihnen in all diesen Fällen zur Seite. Selbstverständlich auch nur mit einer Beratung, wenn Sie das wünschen.
Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen Handlungsoptionen, Verteidigungsstrategien und passende Reaktionen auf Ihre Situation.
Wenn Sie Betroffene von einer Straftat sind, insbesondere im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt, können Sie sich auch an mich wenden. Ich begleite Sie von der Anzeigenstellung bis zum Urteil. Vertraulich und parteiisch.
Polizei- und Ordnungsrecht
Um das Polizei- und Ordnungsrecht geht es immer, wenn Sie von Maßnahmen der Polizei oder des Ordnungsamtes betroffen sind. Darunter fällt zum Beispiel, wenn Ihnen bei der Anmeldung einer Versammlung Auflagen zur Durchführung auferlegt werden oder die Versammlung verboten wird. Auch können Sie aus Sicht der Polizei als Störer*in wahrgenommen werden und deshalb von sogenannten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie Ingewahrsamnahmen, erkennungsdienstlichen Behandlungen oder Ersatzvornahmen, betroffen sein.
Ich prüfe für Sie, ob die gegen Sie gerichtete Maßnahme rechtmäßig war. Nach dieser Prüfung entscheide ich mit Ihnen über ein weiteres Vorgehen wie das Einlegen eines Widerspruchs oder das Erheben einer Klage. Auch die Abfrage und das Veranlassen der Löschung Ihrer Daten aus den polizeilichen Datenbanken übernehme ich gerne für Sie.

Scheuen Sie nicht, jederzeit mit Fragen hinsichtlich Verfahrensabläufen auf mich zuzukommen.
Wenn Sie die Kosten für eine Beratung oder ein Gerichtsverfahren im öffentlichen Recht nicht aufbringen können, gibt es die Möglichkeit Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dabei unterstütze ich Sie gern.
Bei Strafverfahren werde ich selbstverständlich auch als Pflichtverteidigerin für Sie tätig.